PR Recycling Assistent

    Immer für Sie da

    Hallo! Ich bin der digitale Assistent von PR Recycling. Wie kann ich Ihnen rund um Containerdienst, Schrottplatz oder Entrümpelung in Gießen helfen?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeines und Geltungsbereich

    Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Containerdienst Gießen, Am Siegborn 336, 35396 Gießen (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung von Containern Abfälle, Reststoffe und Wertstoffe.

    Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

    Durch die Erteilung des Auftrags oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde nicht nur für das aktuelle Geschäft, sondern auch für alle folgenden Geschäfte die Akzeptanz unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

    Vertragsabschluss

    Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular auf der Webseite des Anbieters eine Containerlieferung anzufragen. Das Online-Angebot des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Einladung an den Kunden, ein Angebot anzugeben.

    Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande, welche per E-Mail, telefonisch, mündlich oder in Textform erfolgen kann.

    Des Weiteren kann der Kunde auch andere Kontaktmöglichkeiten wie z.B. per E-Mail oder Telefon eine Containerstellung anfragen. Erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung dieser Bestellung per E-Mail telefonisch, mündlich oder in Textform wird der Vertag über die Containerlieferung wirksam.

    Entgelte und Rechnungen

    Alle von dem Anbieter genannten Preise sind, sofern nicht explizit anders angegeben, Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt zusätzlich hinzu und ist vom Kunden zu begleichen.

    Das zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbarte Entgelt beinhaltet, wenn nicht anders vereinbart, die Verfügungstellung des Containers für eine gewisse Zeit sowie die Entsorgung des im Vertrag festgehaltenen Abfalls. Die Lieferung und Abholung des Containers (An- und Abfahrt) wird jeweils gesondert ausgewiesen und abgerechnet.

    Der Anbieter behält sich das Recht vor, Forderungen gegenüber dem Kunden komplett oder teilweise abzutreten. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen des Anbieters unmittelbar nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zu begleichen.

    Bei Bedarf kann der Anbieter eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen. Diese wird anschließend mit den tatsächlich anfallenden Kosten der Dienstleistungen verrechnet.

    Lieferung und Abholung des Containers

    Die Angaben zu Liefer- und Abholterminen des Anbieters dienen lediglich zur Orientierung und sind nicht verbindlich. Die Aufstellung sowie Abholung des Containers erfolgt an Werktagen zwischen 6:00 und 19:00 Uhr.

    Sollte der Anbieter aufgrund von unvorhersehbaren Ergebnissen oder höheren Gewalt, die außerhalb des Kontrollbereichs des Anbieters liegen, nicht in der Lage sein, den Vertrag fristgerecht zu erfüllen, hat der Anbieter das Recht, die Erfüllung des Vertrags um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Vorbereitungszeit zu verschieben.

    Der gewählte Standort für den Container muss sowohl für die Aufnahme des Containers geeignet als auch für das Lieferfahrzeug des Anbieters erreichbar sein. Nachdem der Container an seinem Platz aufgestellt wurde, darf dieser nicht mehr verlagert werden.

    Eigentumsverhältnisse und Haftung

    Sofern nicht anders vereinbart, hat der Anbieter das Recht, sich den Inhalt des Containers nach der Abholung anzueignen und uneingeschränkt darüber zu verfügen. Die bereitgestellten Container bleiben stets im Eigentum des Anbieters.

    Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Schäden am Container, die während der Zeit zwischen Anlieferung und Abholung entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist oder ob die genaue Ursache des Schadens nicht ermittelt werden kann.

    Containerbeladung und Inhalt

    Der Container darf ausschließlich mit den zuvor mit dem Anbieter vereinbarten Abfällen beladen werden. Bei einer nicht korrekten Beladung mit nicht vereinbarten Fremdstoffen oder gemischten Abfällen (Fehlwurf) verlangt der Anbieter eine Sortierungsgebühr.

    Es ist darauf zu achten, dass die Beladung nur bis zur eventuell vorhandenen Beladungsmarkierung erfolgt. Fehlt eine solche Markierung, ist die Beladung maximal bis 5 cm unterhalb der Oberkante des Containers zulässig. Überladungen, sowohl hinsichtlich des Volumens als auch des Gewichts, sind untersagt.

    Genehmigungen und rechtliche Vorgaben

    Für die Platzierung von Containern auf öffentlichen Flächen oder Straßen ist häufig eine behördliche Erlaubnis notwendig. Der Kunde kann diese Genehmigung selbst einholen oder den Anbieter explizit damit beauftragen, dies in seinem Namen zu tun.

    Der Kunde ist verpflichtet, bei der Befüllung des Containers alle geltenden Umweltschutzbestimmungen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu beachten.

    Kündigung und Stornierung

    Der Kunde hat das Recht, einen bereits erteilten Auftrag zur Lieferung, Abholung oder Wechsel eines Containers bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben. Hierfür ist eine Mitteilung in Textform an den Anbieter notwendig.

    Stornierungen und Verschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist der volle Betrag des ursprünglichen Auftrags vom Kunden zu entrichten.

    Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

    Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Gießen, soweit der Besteller Kaufmann ist.

    Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

    04Kontakt

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

    Gießen, Deutschland

    +49 641 320 51 379
    Containerdienst